AGB

I. Mitgliedschaft

1. Laufzeit der Mitgliedschaft

Die Laufzeit beträgt sechs Monate. Beginnt der Unterricht im Laufe eines Monats wird der angefangene Monat für die reine Vertragslaufzeit nicht mitgezählt. Der Monatsbeitrag für den angefangenen Monat verringert sich anteilmässig. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des sechsten Monats, wenn mindestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wurde, andernfalls verlängert sich der Vertrag um jeweils einen Monat.

2. Fälligkeit und Verzugsfolgen

Die Monatsbeiträge sind jeweils am Ersten des Monats, der Jahresbeitrag sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist der offenen Betrag mit 5 % über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu verzinsen. Ab Zahlungsverzug mit zwei Monatsbeiträgen kann die MUNDUS-Sprachschule Bochum die Beiträge für die restliche Laufzeit vorzeitig fällig stellen.

3. Zahlungsweise

Im Falle monatlicher Zahlungsweise soll die Mitgliedschaft per Lastschrift entrichtet werden. Dem Mitglied steht es frei gegen monatliche Beitragserhöhung einen anderen Zahlungsweg zu wählen oder eine erteilte Einzugsermächtigung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

II. Kündigungen

Beide Seiten köö den Vertag zu vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Die MUNDUS- Sprachschule Bochum behält den Anspruch für den Kündigungsmonat, wenn das Mitglied den Grund zu vertreten hat. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.

III. Sonstiges

Die Schulleitung kann Lehrkräfte ablösen. Ersatz für die vom Mitgleid versäumten oder durch gesetzliche Feiertage ausgefallenen Unterrichtseinheiten kann nicht erfolgen. Besondere Vereinbarungen müssen von der Schulleitung schriftlich bestätigt werden, um Gültigkeit zu erlangen.

IV. Schlussbestimmung

Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt der Mitgliedsvertrag grundsätzlich wirksam. An Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Enthält das Gesetz kein passende Aussage, gilt eine gesetzliche Regelung, die dem Sachverhalt oder einer mutmaßlichen für diesen Fall geschlossenen Vereinbarung am nächsten käme.